Wussten Sie eigentlich, dass jedes Rezept so eine Art „Verfalldatum“ hat? Ein schlichtes rosafarbenes Kassenrezept ist beispielsweise innerhalb von vier Wochen einzulösen. Ein gelbes Rezept mit Durchschlag sollten Sie innerhalb von 7 Tagen abgeben. Spezielle Mittel, die einem ungeborenen Kind schaden könnten, werden auf besonderen Rezepten ausgestellt, die nur 6 Tage Gültigkeit haben. Privatrezepte (meist blau oder weiß) haben hingegen drei Monate „Zeit“.
Im Zweifelsfall werfen Sie doch ein Rezept gleich nach Erhalt in den Briefkasten Ihrer Apotheke. Dann kann es zeitnah bearbeitet werden, und Sie beugen so einer Verfristung vor!